Festschreibung von Buchungen
Erklärung
im Journal gibt es die Möglichkeit, Buchungen „festzuschreiben“.
Diese Buchungen sind dann nicht mehr löschbar und jede Veränderung wird ganz deutlich in der Buchung protokolliert.
Die GoDB definiert die Unveränderlichkeit so:
Siehe Kapitel 8 Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen 107 Nach §146 Absatz 4 AO darf eine Buchung oder Aufzeichnung nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.